Pregunta

¿Debe una sociedad de capital sin distribución prevista de beneficios realizar la consulta KiStAM?

No, las sociedades de capital que no tengan intención de distribuir beneficios pueden prescindir del procedimiento de consulta KiStAM. Al no pagarse rendimientos del capital, tampoco se genera el impuesto sobre rendimientos del capital (Kapitalertragsteuer) ni, por tanto, el impuesto eclesiástico (Kirchensteuer) correspondiente.

Actualizado: septiembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Kapitalgesellschaften aufgepasst: Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) jetzt bis zum 31.10.2016 starten!.

Preguntas relacionadas

  • Wann muss die KiStAM-Regelabfrage durchgeführt werden?

    Die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) muss jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen. Stichtag für die Kirchensteuerpflicht der Anteilseigner ist der 31. August des jeweiligen Jahres. Die Abfrage ist Voraussetzung für den korrekten Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer im Folgejahr.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Kapitalgesellschaften sind zur KiStAM-Abfrage verpflichtet?

    Grundsätzlich müssen alle Kapitalgesellschaften, die Gewinnausschüttungen an ihre Anteilseigner planen, die Regelabfrage durchführen. Geprüft wird, ob die Gesellschafter kirchensteuerpflichtig sind, damit die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß einbehalten werden kann. Ohne geplante Ausschüttung besteht keine Abfragepflicht.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Erleichterungen gibt es bei der KiStAM-Abfrage für Ein-Mann-GmbHs?

    Nach einem angekündigten Ländererlass müssen Kapitalgesellschaften mit nur einem konfessionslosen Gesellschafter (sogenannte Ein-Mann-GmbHs) das Abrufverfahren nicht mehr durchführen. Damit entfällt für diese Gesellschaften der bürokratische Aufwand der jährlichen Regelabfrage.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wozu dient das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM)?

    Das KiStAM informiert die ausschüttende Kapitalgesellschaft über die Religionszugehörigkeit der Anteilseigner. Auf Basis dieser Information wird die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt. Damit wird das automatisierte Verfahren zum Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge umgesetzt.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas