Según la sentencia del FG Baden-Württemberg (12.4.16, 6 K 2005/11), la entrega gratuita de calendarios publicitarios de alta calidad a destinatarios identificables no constituye una medida publicitaria, sino un regalo en el sentido del § 4 Abs. 5 EStG. La impresión publicitaria con el logotipo de la empresa no se considera contraprestación del destinatario. Por tanto, se aplican las normas estrictas para regalos a socios comerciales.
Actualizado: julio de 2016
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Preguntas relacionadas
Welche Aufzeichnungspflichten gelten für Werbegeschenke wie Kalender?
Geschenke an Geschäftsfreunde müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§4 Abs. 7 EStG). Wird diese Pflicht verletzt, ist der Betriebsausgabenabzug auch dann zu versagen, wenn die 40-Euro-Grenze eingehalten ist. Im entschiedenen Fall scheiterte der Abzug von rund 175.000 Euro genau an dieser fehlenden gesonderten Aufzeichnung.
Gilt die 35-Euro-Geschenkgrenze auch bei Werbekalendern mit Firmenlogo?
Ja, die Geschenkgrenze pro Empfänger und Jahr ist auch bei Werbekalendern zu beachten. Im Urteilsfall lag der Einzelpreis bei rund 12 Euro und damit unter der Grenze. Allein die Einhaltung der Wertgrenze rettet den Betriebsausgabenabzug aber nicht – zusätzlich müssen die Aufzeichnungspflichten erfüllt sein.
Wann liegt steuerlich überhaupt ein Geschenk vor?
Ein Geschenk ist eine unentgeltliche Zuwendung, die den Empfänger bereichert, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt. Wird die Zuwendung jedoch als Zugabe zu einer Hauptleistung gewährt und ist mit dieser im Leistungsaustausch verknüpft, fehlt der Geschenk-Charakter. In diesem Fall greifen die Abzugsbeschränkungen des §4 Abs. 5 EStG nicht.
Warum reicht der Werbeaufdruck nicht als Gegenleistung für den Kalender aus?
Die durch die Verteilung des Kalenders erzielte Werbewirkung gilt rechtlich nicht als Gegenleistung des Empfängers. Der Empfänger erbringt keine Leistung, sondern nimmt den Kalender lediglich unentgeltlich entgegen. Damit bleibt es bei einer einseitigen, unentgeltlichen Zuwendung, die als Geschenk einzustufen ist.