No, la ausencia injustificada del trabajo tampoco está permitida en los días de carnaval y puede acarrear consecuencias laborales que van desde la amonestación hasta el despido. Quien desee celebrar debe solicitar vacaciones o confiar en que el empleador conceda el día libre voluntariamente.
Actualizado: febrero de 2014
Más sobre el tema en el artículo Jecke Urteile zum Karneval: Des einen Spaß ist des anderen Leid….
Preguntas relacionadas
Haben Arbeitnehmer an Rosenmontag oder Altweiber Anspruch auf Arbeitsbefreiung?
Nein, es besteht in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung an Karnevalstagen wie Rosenmontag, Altweiber oder Faschingsdienstag. Das gilt selbst in Hochburgen wie Köln, wie das dortige Arbeitsgericht entschieden hat. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ 17P 05-3061) hat dies für den Faschingsdienstag bestätigt. Arbeitnehmer müssen also Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber keinen freien Tag gewährt.
Darf eine Mitarbeiterin an Altweiber einem Kunden die Krawatte abschneiden?
Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Krawattenträgers. Das Amtsgericht Essen (AZ 20C 691/87) hat entschieden, dass das eigenmächtige Abschneiden einer Krawatte eine Sachbeschädigung darstellt und der Schaden ersetzt werden muss. Der Karnevalsbrauch rechtfertigt keinen Eingriff in fremdes Eigentum.
Gibt es einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung am eigenen Geburtstag?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag am Geburtstag gibt es nicht. Solche Regelungen können sich allenfalls aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Andernfalls muss regulär Urlaub genommen werden.