Pregunta

¿Existe un derecho laboral a libranza el día del propio cumpleaños?

No, no existe un derecho legal a un día libre por cumpleaños. Tales regulaciones pueden derivarse, en su caso, de convenios colectivos, acuerdos de empresa o del contrato de trabajo. De lo contrario, debe solicitarse vacaciones de forma habitual.

Actualizado: febrero de 2014

Más sobre el tema en el artículo Jecke Urteile zum Karneval: Des einen Spaß ist des anderen Leid….

Preguntas relacionadas

  • Haben Arbeitnehmer an Rosenmontag oder Altweiber Anspruch auf Arbeitsbefreiung?

    Nein, es besteht in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung an Karnevalstagen wie Rosenmontag, Altweiber oder Faschingsdienstag. Das gilt selbst in Hochburgen wie Köln, wie das dortige Arbeitsgericht entschieden hat. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ 17P 05-3061) hat dies für den Faschingsdienstag bestätigt. Arbeitnehmer müssen also Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber keinen freien Tag gewährt.

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  • Ist Blaumachen am Rosenmontag zulässig?

    Nein, unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit ist auch an Karnevalstagen nicht erlaubt und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Wer feiern möchte, muss entweder Urlaub beantragen oder darauf hoffen, dass der Arbeitgeber freiwillig freigibt.

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  • Darf eine Mitarbeiterin an Altweiber einem Kunden die Krawatte abschneiden?

    Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Krawattenträgers. Das Amtsgericht Essen (AZ 20C 691/87) hat entschieden, dass das eigenmächtige Abschneiden einer Krawatte eine Sachbeschädigung darstellt und der Schaden ersetzt werden muss. Der Karnevalsbrauch rechtfertigt keinen Eingriff in fremdes Eigentum.

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