Pregunta

¿Qué simplificaciones se aplican desde 2013 en la solicitud de fondos de la UE?

Los importes menores podrán liquidarse en el futuro de forma global, de modo que no sea necesario introducir los mismos datos en cada solicitud. Además, se implantan aplicaciones en línea, se reduce la carga administrativa y se acorta el plazo entre la convocatoria de propuestas, la firma del convenio de subvención y el pago.

Actualizado: noviembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo Internationales: EU-Mittel ab 2013 schneller und leichter verfügbar.

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  • Wann tritt die neue EU-Haushaltsordnung in Kraft?

    Die neue EU-Haushaltsordnung wurde am 25.10.2012 förmlich angenommen und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27.12.2012 in Kraft. Die praktischen Verbesserungen für Empfänger von EU-Mitteln greifen ab dem 01.01.2013.

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  • Müssen Empfänger von EU-Mitteln weiterhin zinstragende Bankkonten führen?

    Nein, ab 2013 entfällt die Pflicht, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Erwirtschaftete Zinsen müssen nicht mehr in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde eine langjährige Forderung insbesondere aus Forschung und NGO-Bereich umgesetzt.

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  • Wer profitiert von den vereinfachten EU-Förderverfahren ab 2013?

    Profitieren werden Unternehmen, Städte und Gemeinden, Wissenschaftler sowie Studierende. Sie erhalten leichteren Zugang zu EU-Mitteln durch weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.

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  • Welche Folgen drohen bei missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern?

    Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden erweitert. Zur Abschreckung wird die Europäische Kommission Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern künftig öffentlich bekannt machen.

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