Frage

Wann tritt die neue EU-Haushaltsordnung in Kraft?

Die neue EU-Haushaltsordnung wurde am 25.10.2012 förmlich angenommen und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27.12.2012 in Kraft. Die praktischen Verbesserungen für Empfänger von EU-Mitteln greifen ab dem 01.01.2013.

Stand: November 2012

Mehr dazu im Beitrag Internationales: EU-Mittel ab 2013 schneller und leichter verfügbar.

Verwandte Fragen

  • Welche Vereinfachungen gelten ab 2013 bei der Beantragung von EU-Mitteln?

    Kleinere Summen können künftig pauschal abgerechnet werden, sodass nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben neu eingetragen werden müssen. Zusätzlich werden Online-Anwendungen eingeführt, der Verwaltungsaufwand sinkt und die Zeitspanne zwischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Abschluss der Finanzhilfevereinbarung und Zahlung wird verkürzt.

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  • Müssen Empfänger von EU-Mitteln weiterhin zinstragende Bankkonten führen?

    Nein, ab 2013 entfällt die Pflicht, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Erwirtschaftete Zinsen müssen nicht mehr in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde eine langjährige Forderung insbesondere aus Forschung und NGO-Bereich umgesetzt.

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  • Wer profitiert von den vereinfachten EU-Förderverfahren ab 2013?

    Profitieren werden Unternehmen, Städte und Gemeinden, Wissenschaftler sowie Studierende. Sie erhalten leichteren Zugang zu EU-Mitteln durch weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.

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  • Welche Folgen drohen bei missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern?

    Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden erweitert. Zur Abschreckung wird die Europäische Kommission Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern künftig öffentlich bekannt machen.

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