Se han ampliado las posibilidades de aplicar correcciones financieras cuando se detecten irregularidades. Con efecto disuasorio, la Comisión Europea publicará en el futuro las decisiones sancionadoras por uso indebido de fondos de la UE.
Actualizado: noviembre de 2012
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Preguntas relacionadas
Wann tritt die neue EU-Haushaltsordnung in Kraft?
Die neue EU-Haushaltsordnung wurde am 25.10.2012 förmlich angenommen und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27.12.2012 in Kraft. Die praktischen Verbesserungen für Empfänger von EU-Mitteln greifen ab dem 01.01.2013.
Welche Vereinfachungen gelten ab 2013 bei der Beantragung von EU-Mitteln?
Kleinere Summen können künftig pauschal abgerechnet werden, sodass nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben neu eingetragen werden müssen. Zusätzlich werden Online-Anwendungen eingeführt, der Verwaltungsaufwand sinkt und die Zeitspanne zwischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Abschluss der Finanzhilfevereinbarung und Zahlung wird verkürzt.
Müssen Empfänger von EU-Mitteln weiterhin zinstragende Bankkonten führen?
Nein, ab 2013 entfällt die Pflicht, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Erwirtschaftete Zinsen müssen nicht mehr in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde eine langjährige Forderung insbesondere aus Forschung und NGO-Bereich umgesetzt.
Wer profitiert von den vereinfachten EU-Förderverfahren ab 2013?
Profitieren werden Unternehmen, Städte und Gemeinden, Wissenschaftler sowie Studierende. Sie erhalten leichteren Zugang zu EU-Mitteln durch weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.