Pregunta

¿Qué criterios indican una relación laboral dependiente de un médico hospitalario?

Los criterios determinantes son la integración en la organización del trabajo de la clínica, el uso de los equipos de la clínica sin medios propios, la inclusión en los planes de planta y de turnos, así como el trabajo en equipo con personal de enfermería y otros médicos. También un salario por hora fijado contractualmente y la ausencia de riesgo empresarial apuntan a una relación laboral dependiente.

Actualizado: agosto de 2017

Más sobre el tema en el artículo In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.

Preguntas relacionadas

  • Ist ein Honorararzt (Anästhesist) in einer Klinik sozialversicherungspflichtig?

    Ja, nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.2017 (AZ L 1 KR 394/15) ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Es besteht somit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

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  • Was ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung?

    Beim Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag, ob eine Tätigkeit als selbständig oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, besteht Sozialversicherungspflicht. Das Verfahren dient der Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer.

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  • Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?

    Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.

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  • Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?

    Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

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