En el Statusfeststellungsverfahren, la Deutsche Rentenversicherung examina, previa solicitud, si una actividad debe clasificarse como autónoma o como empleo por cuenta ajena. Si se determina la existencia de un empleo por cuenta ajena, surge la obligación de cotizar a la seguridad social. El procedimiento aporta seguridad jurídica tanto al contratante como al contratado.
Actualizado: agosto de 2017
Más sobre el tema en el artículo In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.
Preguntas relacionadas
Ist ein Honorararzt (Anästhesist) in einer Klinik sozialversicherungspflichtig?
Ja, nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.2017 (AZ L 1 KR 394/15) ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Es besteht somit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung eines Klinikarztes?
Maßgebliche Kriterien sind die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klinik, die Nutzung der Klinikgeräte ohne eigene Betriebsmittel, die Einbindung in Stations- und Schichtpläne sowie die Tätigkeit im Team mit Pflegekräften und anderen Ärzten. Auch ein fest vereinbarter Stundenlohn und das Fehlen eines Unternehmerrisikos sprechen für eine abhängige Beschäftigung.
Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?
Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.
Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?
Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.