Pregunta

¿Qué es el procedimiento de determinación del estatus (Statusfeststellungsverfahren) ante la Deutsche Rentenversicherung?

En el Statusfeststellungsverfahren, la Deutsche Rentenversicherung examina, previa solicitud, si una actividad debe clasificarse como autónoma o como empleo por cuenta ajena. Si se determina la existencia de un empleo por cuenta ajena, surge la obligación de cotizar a la seguridad social. El procedimiento aporta seguridad jurídica tanto al contratante como al contratado.

Actualizado: agosto de 2017

Más sobre el tema en el artículo In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.

Preguntas relacionadas

  • Ist ein Honorararzt (Anästhesist) in einer Klinik sozialversicherungspflichtig?

    Ja, nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.2017 (AZ L 1 KR 394/15) ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Es besteht somit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

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  • Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung eines Klinikarztes?

    Maßgebliche Kriterien sind die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klinik, die Nutzung der Klinikgeräte ohne eigene Betriebsmittel, die Einbindung in Stations- und Schichtpläne sowie die Tätigkeit im Team mit Pflegekräften und anderen Ärzten. Auch ein fest vereinbarter Stundenlohn und das Fehlen eines Unternehmerrisikos sprechen für eine abhängige Beschäftigung.

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  • Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?

    Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.

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  • Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?

    Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

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