Pregunta

¿Está sujeto a la seguridad social obligatoria un médico por honorarios (anestesista) en una clínica?

Sí. Según la sentencia del Tribunal Social Regional de Hesse de 22/08/2017 (Az. L 1 KR 394/15), un médico especialista en anestesiología que trabaja en el área quirúrgica de una clínica se considera, por regla general, empleado dependiente y, por tanto, sujeto a la seguridad social obligatoria. Existe, en consecuencia, obligación de aseguramiento en el seguro de pensiones y conforme a la normativa de fomento del empleo.

Actualizado: agosto de 2017

Más sobre el tema en el artículo In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.

Preguntas relacionadas

  • Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung eines Klinikarztes?

    Maßgebliche Kriterien sind die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klinik, die Nutzung der Klinikgeräte ohne eigene Betriebsmittel, die Einbindung in Stations- und Schichtpläne sowie die Tätigkeit im Team mit Pflegekräften und anderen Ärzten. Auch ein fest vereinbarter Stundenlohn und das Fehlen eines Unternehmerrisikos sprechen für eine abhängige Beschäftigung.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Was ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung?

    Beim Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag, ob eine Tätigkeit als selbständig oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, besteht Sozialversicherungspflicht. Das Verfahren dient der Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?

    Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?

    Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas