El Finanzgericht examina si el puesto de trabajo disponible es idóneo desde el punto de vista cualitativo para las tareas concretas a realizar. Son determinantes el equipamiento real y la disponibilidad temporal. Si faltan medios de trabajo esenciales como impresora, escáner o la literatura especializada necesaria, el puesto no se considera suficiente y el despacho doméstico se reconoce fiscalmente (FG Rheinland-Pfalz, sentencia de 07.09.2016, 1 K 2571/14).
Actualizado: octubre de 2016
Más sobre el tema en el artículo Hochschuldozent kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen (FG Rheinland-Pfalz).
Preguntas relacionadas
Wann kann ein Hochschuldozent ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen?
Ein häusliches Arbeitszimmer ist absetzbar, wenn der vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsplatz nicht im konkret erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Weise nutzbar ist. Das gilt etwa, wenn dort wesentliche Arbeitsmittel wie Drucker, Scanner oder die nötige Fachliteratur fehlen. In diesen Fällen können Aufwendungen bis maximal 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten angesetzt werden.
Reicht ein Schreibtisch im Dienstzimmer aus, um das Arbeitszimmer abzulehnen?
Nein, ein bloßer Schreibtisch mit Computer und Telefon in einem Laborraum genügt nicht, um den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers auszuschließen. Entscheidend ist, ob der Arbeitsplatz für alle anfallenden Tätigkeiten tatsächlich geeignet ist. Fehlen wesentliche Ausstattungselemente wie Drucker, Scanner oder Fachliteratur, ist der Dienstraum nicht als 'anderer Arbeitsplatz' im Sinne des Steuerrechts anzusehen.
Welche Höchstgrenze gilt für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers?
Steht für bestimmte berufliche Tätigkeiten kein geeigneter anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € jährlich abgesetzt werden. Bildet das Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten in voller Höhe abziehbar.