Pregunta

¿Qué papel desempeña la circular del BMF sobre el reconocimiento de extractos bancarios electrónicos?

La circular del BMF establece los requisitos concretos bajo los cuales los extractos bancarios transmitidos electrónicamente se reconocen como justificante contable. Regula, en particular, las exigencias de autenticidad, integridad y conservación a prueba de auditoría de los datos, ofreciendo así seguridad jurídica a las empresas que utilizan la banca electrónica.

Actualizado: septiembre de 2014

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Preguntas relacionadas

  • Werden elektronisch übermittelte Kontoauszüge vom Finanzamt als Buchungsbeleg anerkannt?

    Ja, elektronische Kontoauszüge werden grundsätzlich als Buchungsbeleg anerkannt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere im Hinblick auf Aufbewahrung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten. Maßgeblich ist hierzu das entsprechende BMF-Schreiben.

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  • Welche Anforderungen gelten an die Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge?

    Elektronische Kontoauszüge müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) in der ursprünglich übermittelten elektronischen Form aufbewahrt werden. Ein bloßer Papierausdruck reicht steuerlich nicht aus. Zudem müssen die Daten unveränderbar, lesbar und maschinell auswertbar gespeichert werden, um den GoBD-Anforderungen zu genügen.

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  • Reicht der Ausdruck eines elektronischen Kontoauszugs für das Finanzamt aus?

    Nein, der reine Papierausdruck eines elektronisch übermittelten Kontoauszugs erfüllt die steuerlichen Aufbewahrungspflichten nicht. Da der Auszug originär in elektronischer Form übermittelt wurde, muss auch das elektronische Original revisionssicher gespeichert und vorgehalten werden.

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  • Wie lange müssen elektronische Kontoauszüge aufbewahrt werden?

    Als Buchungsbelege unterliegen elektronische Kontoauszüge der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Die Aufbewahrung muss in elektronischer Form erfolgen, sodass die Daten jederzeit lesbar und auswertbar zur Verfügung stehen.

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