Pregunta

¿La promoción de la salud debe concederse adicionalmente al salario?

Sí. La exención fiscal conforme al § 3 Nr. 34 EStG exige que las prestaciones se otorguen adicionalmente al salario adeudado. Por tanto, la conversión de un salario bruto ya existente en prestaciones preventivas exentas de impuestos no está beneficiada.

Actualizado: agosto de 2016

Más sobre el tema en el artículo Gesundheitsförderung: Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung.

Preguntas relacionadas

  • Bis zu welcher Höhe sind Präventionskurse vom Arbeitgeber steuerfrei?

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn Präventionskurse bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei bezahlen. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 34 EStG. Voraussetzung ist, dass die Kurse der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen.

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  • Darf das Finanzamt eine besondere Zertifizierung des Kursanbieters für die Steuerfreiheit verlangen?

    Nein. Nach einem Urteil des FG Bremen (11.2.2016, 1 K 80/15) darf das Finanzamt keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Zertifizierung des Anbieters verlangen, etwa nach dem „Leitfaden Prävention“. Maßgeblich ist allein, dass die Kurse hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des SGB V entsprechen.

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  • Welche Anforderungen müssen Präventionskurse für die Steuerbefreiung erfüllen?

    Die Kurse müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den gesetzlichen Anforderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entsprechen. Der Anbieter sollte mindestens für den Bereich Therapie oder Sport qualifiziert sein. Typische begünstigte Kurse sind etwa Bauch-, Rücken- und Wirbelsäulengymnastik.

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  • Sind Massageleistungen des Arbeitgebers als steuerfreie Gesundheitsförderung anerkannt?

    Reine Massageleistungen fallen nach Auffassung des FG Bremen regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG. Es ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, inwieweit Massagen der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen. Hier scheidet eine Steuerfreistellung daher in der Regel aus.

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