Pregunta

¿Hasta qué importe están exentos de impuestos los cursos de prevención financiados por el empleador?

Los empleadores pueden pagar a sus empleados cursos de prevención libres de impuestos, adicionalmente al salario adeudado, hasta un importe máximo de 500 euros por empleado y año natural. La base legal es el § 3 Nr. 34 EStG. Es requisito que los cursos sirvan para mejorar el estado general de salud y para el fomento de la salud en el ámbito laboral.

Actualizado: agosto de 2016

Más sobre el tema en el artículo Gesundheitsförderung: Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung.

Preguntas relacionadas

  • Darf das Finanzamt eine besondere Zertifizierung des Kursanbieters für die Steuerfreiheit verlangen?

    Nein. Nach einem Urteil des FG Bremen (11.2.2016, 1 K 80/15) darf das Finanzamt keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Zertifizierung des Anbieters verlangen, etwa nach dem „Leitfaden Prävention“. Maßgeblich ist allein, dass die Kurse hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des SGB V entsprechen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Anforderungen müssen Präventionskurse für die Steuerbefreiung erfüllen?

    Die Kurse müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den gesetzlichen Anforderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entsprechen. Der Anbieter sollte mindestens für den Bereich Therapie oder Sport qualifiziert sein. Typische begünstigte Kurse sind etwa Bauch-, Rücken- und Wirbelsäulengymnastik.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Sind Massageleistungen des Arbeitgebers als steuerfreie Gesundheitsförderung anerkannt?

    Reine Massageleistungen fallen nach Auffassung des FG Bremen regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG. Es ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, inwieweit Massagen der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen. Hier scheidet eine Steuerfreistellung daher in der Regel aus.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Muss die Gesundheitsförderung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden?

    Ja. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG setzt voraus, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung von bestehendem Bruttolohn in steuerfreie Präventionsleistungen ist daher nicht begünstigt.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas