Pregunta

¿Qué relevancia fiscal tiene la distinción entre primera y segunda formación?

Los gastos de una primera formación solo pueden deducirse como gastos especiales (Sonderausgaben) hasta 6.000 EUR anuales y únicamente surten efecto en el año en que se obtienen ingresos. En cambio, los gastos de una segunda formación se consideran gastos profesionales (Werbungskosten) o gastos de explotación (Betriebsausgaben) y son deducibles en su totalidad. Además, pueden trasladarse como pérdidas a ejercicios futuros en los que se obtengan ingresos por primera vez.

Actualizado: octubre de 2014

Más sobre el tema en el artículo Gesetzgeber will den Begriff der „Erstausbildung“ ab 2015 gesetzlich definieren.

Preguntas relacionadas

  • Warum will der Gesetzgeber den Begriff der Erstausbildung ab 2015 gesetzlich definieren?

    Bisher war der Begriff der Erstausbildung steuerlich nicht klar definiert, was zu zahlreichen Streitfällen mit dem Finanzamt führte. Mit einer gesetzlichen Definition ab 2015 will der Gesetzgeber für Rechtssicherheit sorgen und eindeutig festlegen, wann eine Erstausbildung vorliegt und wann eine Zweitausbildung. Die Abgrenzung ist entscheidend für den steuerlichen Abzug von Ausbildungskosten.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Mindestanforderungen soll eine Erstausbildung ab 2015 erfüllen?

    Nach den geplanten Regelungen muss eine Erstausbildung eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 18 Monaten in Vollzeit umfassen und mit einer Abschlussprüfung enden. Kurzlehrgänge oder Schnellkurse erfüllen diese Voraussetzungen damit nicht mehr und gelten nicht als anerkannte Erstausbildung. Damit will der Gesetzgeber Gestaltungsmodelle einschränken, die kurze Vorausbildungen nur zur steuerlichen Optimierung nutzen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Folgen hat die Neuregelung für Studierende und Auszubildende?

    Studierende, die direkt nach dem Abitur ein Studium aufnehmen, befinden sich weiterhin in einer Erstausbildung mit eingeschränktem Sonderausgabenabzug. Wer jedoch zunächst eine echte Berufsausbildung absolviert und danach studiert, kann die Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Kurzausbildungen unter 18 Monaten reichen ab 2015 nicht mehr aus, um diesen steuerlichen Vorteil zu erlangen.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas