Pregunta

¿Los regalos a socios comerciales de hasta 35 EUR están sujetos al impuesto a tanto alzado según § 37b EStG?

Según la circular de la OFD Frankfurt (Az. S 2297b A-1St 222), las meras atenciones a terceros con un valor de hasta 35 EUR netos no se incluyen en la base imponible del impuesto a tanto alzado conforme al § 37b EStG. De este modo, el límite de 40 EUR aplicable a los trabajadores (R 19.6 LStR 2011) se traslada por analogía a las atenciones a socios comerciales. Esta simplificación ha sido acordada a nivel federal entre el Estado central y los Länder.

Actualizado: agosto de 2013

Más sobre el tema en el artículo Geschenke an Geschäftsfreunde bis EUR 35,–: keine Pauschalsteuer?.

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  • Welche typischen Kleingeschenke profitieren von der Vereinfachungsregelung?

    Erfasst sind klassische Aufmerksamkeiten wie Blumensträuße, Weinflaschen oder ähnliche Kleingeschenke, die ein Unternehmer einem Kunden zu einem persönlichen Anlass wie einem Geburtstag überreicht. Sofern der Nettowert 35 EUR nicht übersteigt, entfällt für diese Zuwendungen die Pauschalsteuer.

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  • Welche Bedeutung hat die Regelung für Betriebsprüfungen bei Sachzuwendungen?

    Wurde das Wahlrecht zur Pauschalierung nach § 37b EStG nicht ausgeübt, entsteht durch die Vereinfachung Rechtssicherheit. Die Finanzverwaltung soll bei Zuwendungen bis 40 EUR keine Kontrollmitteilungen mehr veranlassen, sodass entsprechende Vorgänge in Betriebsprüfungen unkritisch bleiben.

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  • Ist die analoge Anwendung der 40-EUR-Grenze auf Geschäftsfreunde abschließend geklärt?

    Die endgültige Klärung steht noch aus. Der BFH befasst sich in einem anhängigen Revisionsverfahren unter dem AZ VI R 56/11 mit der Frage, ob die Regelung auch auf Geschenke an Geschäftsfreunde anzuwenden ist. Bis dahin gilt die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Verwaltungsauffassung.

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  • Auf welcher Vorschrift basiert die Übertragung der 40-EUR-Grenze auf Zuwendungen an Dritte?

    Die Vereinfachung stützt sich auf eine Analogie zu R 19.6 LStR 2011, die für Sachbezüge an Arbeitnehmer bis 40 EUR eine Begünstigung als bloße Aufmerksamkeit vorsieht. Diese lohnsteuerliche Regelung wird über die Rundverfügung der OFD Frankfurt auf Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte im Rahmen des § 37b EStG übertragen.

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