Pregunta

¿A partir de qué valor existe una obligación especial de registro para los GWG (bienes de bajo valor)?

El umbral para la obligación especial de registro se ha elevado de 150 EUR a 250 EUR netos. Por tanto, los empresarios solo deben incluir en un registro especial, indicando la fecha de adquisición, los bienes con costes de adquisición superiores a 250 EUR y hasta 800 EUR, siempre que dichos datos no se desprendan ya de la contabilidad. Esta obligación de registro no se aplica al régimen de partida colectiva (Sammelposten).

Actualizado: agosto de 2017

Más sobre el tema en el artículo Geringwertige Wirtschaftsgüter und Standard- Software: Aktuelle Änderungen ab dem Jahr 2018, von denen Sie profitieren können!.

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  • Wie hoch ist die GWG-Grenze ab 2018?

    Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde ab dem Jahr 2018 von 410 EUR auf 800 EUR netto angehoben. Steuerpflichtige - egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer - können beruflich angeschaffte Wirtschaftsgüter bis zu diesem Nettobetrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Die Neuerung gilt für Wirtschaftsgüter, die ab 2018 angeschafft bzw. hergestellt werden.

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  • Welche Wertgrenzen gelten ab 2018 für die Sammelposten- bzw. Pool-Regelung?

    Die Sammelposten-Regelung gilt nur für Unternehmer. Ab 2018 können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250 EUR bis 1.000 EUR netto in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden. Die untere Wertgrenze wurde damit von 150 EUR auf 250 EUR netto angehoben.

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  • Bis zu welchem Betrag kann Standard-Software ab 2018 direkt abgeschrieben werden?

    Nach R 5.5 EStR war bisher eine direkte Abschreibung von Standard-Computerprogrammen bis 410 EUR zulässig. Diese Grenze ist an die GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG angelehnt und wird laut Aussage der Bundesregierung ebenfalls auf 800 EUR angehoben. Die Anpassung ist mit der nächsten Überarbeitung der Steuerrichtlinien zu erwarten.

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  • Wie werden Wirtschaftsgüter über 800 EUR bis 1.000 EUR ab 2018 behandelt?

    Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 EUR bis 1.000 EUR netto können nicht mehr als GWG sofort abgeschrieben werden. Sie können jedoch entweder regulär über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben oder bei Unternehmern in den Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre verteilt werden. Eine besondere Aufzeichnungspflicht besteht in diesem Wertebereich nicht.

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