Pregunta

¿Qué tribunal decidió sobre la entrada al mercado navideño del Palacio de Charlottenburg?

El Tribunal Administrativo de Berlín (Verwaltungsgericht Berlin) resolvió en un procedimiento de urgencia el 04/12/2014 que el organizador del mercado navideño frente al Palacio de Charlottenburg no puede exigir a los visitantes una entrada de tres euros.

Actualizado: diciembre de 2014

Más sobre el tema en el artículo Gericht verbietet Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt.

Preguntas relacionadas

  • Darf der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes auf öffentlicher Grünfläche Eintritt verlangen?

    Nein. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.12.2014 entschieden, dass für einen Weihnachtsmarkt auf einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage kein Eintrittsgeld erhoben werden darf. Dies widerspricht der Zweckbestimmung solcher Flächen, die jedermann kostenfrei zur Erholung dienen sollen.

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  • Warum verstößt ein Eintrittsgeld für einen Weihnachtsmarkt gegen das Grünanlagengesetz?

    Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sollen laut Grünanlagengesetz grundsätzlich jedermann kostenfrei zur Erholung zur Verfügung stehen. Ein Absperren der Fläche zur Erhebung von Eintrittsgeldern widerspricht dieser Zweckbestimmung und ist daher unzulässig.

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  • Kann ein Veranstalter Eintritt zur Steuerung der Besucherzahlen auf einem Weihnachtsmarkt erheben?

    Auch zur Lenkung der Besucherströme darf auf öffentlichen Grünanlagen kein Eintrittsgeld verlangt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass selbst eine zeitlich begrenzte Eintrittserhebung (z.B. nur samstags ab 16.30 Uhr) unzulässig ist, wenn sie auf einer öffentlichen Grünanlage stattfindet.

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