Según la Ley de zonas verdes (Grünanlagengesetz), las zonas verdes y de recreo públicas deben estar, en principio, a disposición de cualquier persona de forma gratuita con fines recreativos. Acordonar el recinto para cobrar entradas contradice esta finalidad y, por tanto, no es admisible.
Actualizado: diciembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo Gericht verbietet Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt.
Preguntas relacionadas
Darf der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes auf öffentlicher Grünfläche Eintritt verlangen?
Nein. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.12.2014 entschieden, dass für einen Weihnachtsmarkt auf einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage kein Eintrittsgeld erhoben werden darf. Dies widerspricht der Zweckbestimmung solcher Flächen, die jedermann kostenfrei zur Erholung dienen sollen.
Kann ein Veranstalter Eintritt zur Steuerung der Besucherzahlen auf einem Weihnachtsmarkt erheben?
Auch zur Lenkung der Besucherströme darf auf öffentlichen Grünanlagen kein Eintrittsgeld verlangt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass selbst eine zeitlich begrenzte Eintrittserhebung (z.B. nur samstags ab 16.30 Uhr) unzulässig ist, wenn sie auf einer öffentlichen Grünanlage stattfindet.
Welches Gericht hat über das Eintrittsgeld am Weihnachtsmarkt Schloss Charlottenburg entschieden?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren am 04.12.2014 entschieden, dass der Veranstalter des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg von den Besuchern kein Eintrittsgeld in Höhe von drei Euro verlangen darf.