Pregunta

¿Puede el organizador de un mercado navideño en una zona verde pública cobrar entrada?

No. El Tribunal Contencioso-Administrativo de Berlín resolvió, mediante auto de 04/12/2014, que no se puede cobrar entrada por un mercado navideño ubicado en una zona verde y de recreo pública. Ello contraviene la finalidad de dichas zonas, que deben servir gratuitamente al esparcimiento de todos.

Actualizado: diciembre de 2014

Más sobre el tema en el artículo Gericht verbietet Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt.

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