Por regla general, no. El defecto formal suele quedar al margen al ponderar otros defectos con vistas a un eventual rechazo de la contabilidad conforme al § 158 AO. Como requisito, la vía de pago debe estar suficientemente documentada y debe garantizarse en todo momento la verificabilidad del saldo de caja efectivo.
Actualizado: julio de 2018
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Preguntas relacionadas
Ist die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch zulässig?
Nein, die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch stellt laut BMF-Schreiben vom 29.06.2018 einen formellen Mangel dar. Im Kassenbuch dürfen ausschließlich Barbewegungen erfasst werden, da es der Dokumentation des aktuellen Barbestands dient. Dies gilt sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft.
Welchen Zweck hat das Kassenbuch nach Auffassung des BMF?
Das Kassenbuch dient der Dokumentation des aktuellen Bargeldbestands. Es muss so geführt werden, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand abgeglichen werden kann, um die sogenannte Kassensturzfähigkeit sicherzustellen.
Wie können EC-Karten-Umsätze nachträglich korrekt behandelt werden?
Wurden EC-Karten-Umsätze zunächst im Kassenbuch erfasst, können sie in einem weiteren Schritt gesondert kenntlich gemacht oder auf ein separates Konto aus- bzw. umgetragen werden. Auch wenn der formelle Mangel bestehen bleibt, ist damit die Kassensturzfähigkeit weiterhin gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der formelle Mangel folgenlos bleibt?
Der Zahlungsweg der EC-Karten-Umsätze muss ausreichend dokumentiert sein, und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestands muss jederzeit möglich sein. Nur unter diesen Bedingungen bleibt der formelle Mangel bei einer möglichen Verwerfung der Buchführung außer Betracht.