Hasta ahora, la Administración tributaria consideraba que la parte de la ganancia de la venta atribuible a un despacho profesional doméstico estaba sujeta al impuesto sobre la renta como operación privada de venta, siempre que la transmisión se produjera dentro del plazo especulativo de 10 años. La tributación proporcional se calculaba en función de la superficie o del valor respecto al inmueble completo. Esta práctica ha sido expresamente cuestionada por el FG Köln en su sentencia.
Actualizado: junio de 2018
Más sobre el tema en el artículo Erfreuliches Urteil: Keine anteilige Besteuerung des Veräußerungsgewinns auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbst genutzten Eigenheims.
Preguntas relacionadas
Ist der Verkauf eines selbst genutzten Eigenheims mit Arbeitszimmer innerhalb der 10-Jahres-Frist steuerpflichtig?
Nach dem Urteil des FG Köln vom 20.03.2018 (Az. 8 K 1160/15) ist der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheims auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Das Gericht begründet dies damit, dass ein in den privaten Wohnbereich integriertes Arbeitszimmer kein selbständiges Wirtschaftsgut darstellt. Eine anteilige Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG entfällt damit.
Warum stellt ein häusliches Arbeitszimmer laut FG Köln kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar?
Das FG Köln argumentiert, dass das häusliche Arbeitszimmer baulich und funktional in den privaten Wohnbereich integriert ist. Aufgrund dieser Eingliederung fehlt ihm die für ein eigenständiges Wirtschaftsgut erforderliche Selbständigkeit. Daher kann es bei einer Veräußerung nicht gesondert als steuerpflichtiger Teil des Gesamtobjekts behandelt werden.
Was ist die 10-Jahres-Spekulationsfrist beim Verkauf einer Immobilie?
Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung oder Herstellung verkauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG der Einkommensteuer. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für selbst genutztes Wohneigentum: Hier ist der Gewinn auch innerhalb der 10-Jahres-Frist steuerfrei. Streitig war bisher, wie ein steuerlich geltend gemachtes Arbeitszimmer in diesem Zusammenhang zu behandeln ist.
Welche praktische Bedeutung hat das Urteil des FG Köln für Steuerpflichtige mit Homeoffice?
Das Urteil ist für Eigentümer mit häuslichem Arbeitszimmer vorteilhaft, da der Verkaufsgewinn der selbst genutzten Immobilie auch bei früherem Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer in voller Höhe steuerfrei bleiben kann. Betroffene sollten anders lautende Steuerbescheide unter Verweis auf das Urteil anfechten. Da gegen die Entscheidung Revision möglich ist, empfiehlt es sich, die weitere Rechtsentwicklung beim BFH zu beobachten.