La sentencia es favorable para los propietarios con despacho doméstico, ya que la ganancia por la venta del inmueble de uso propio puede quedar exenta en su totalidad, incluso si previamente se dedujeron gastos profesionales por el despacho. Los afectados deberían recurrir las liquidaciones tributarias contrarias remitiéndose a esta sentencia. Dado que cabe recurso de casación, se recomienda seguir la evolución jurisprudencial ante el BFH.
Actualizado: junio de 2018
Más sobre el tema en el artículo Erfreuliches Urteil: Keine anteilige Besteuerung des Veräußerungsgewinns auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbst genutzten Eigenheims.
Preguntas relacionadas
Ist der Verkauf eines selbst genutzten Eigenheims mit Arbeitszimmer innerhalb der 10-Jahres-Frist steuerpflichtig?
Nach dem Urteil des FG Köln vom 20.03.2018 (Az. 8 K 1160/15) ist der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheims auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Das Gericht begründet dies damit, dass ein in den privaten Wohnbereich integriertes Arbeitszimmer kein selbständiges Wirtschaftsgut darstellt. Eine anteilige Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG entfällt damit.
Warum stellt ein häusliches Arbeitszimmer laut FG Köln kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar?
Das FG Köln argumentiert, dass das häusliche Arbeitszimmer baulich und funktional in den privaten Wohnbereich integriert ist. Aufgrund dieser Eingliederung fehlt ihm die für ein eigenständiges Wirtschaftsgut erforderliche Selbständigkeit. Daher kann es bei einer Veräußerung nicht gesondert als steuerpflichtiger Teil des Gesamtobjekts behandelt werden.
Wie war die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung zum Arbeitszimmer beim Hausverkauf?
Bislang ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallende Anteil am Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer als privates Veräußerungsgeschäft unterliegt, sofern der Verkauf innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist erfolgt. Die anteilige Besteuerung wurde im Verhältnis der Fläche bzw. des Werts zum Gesamtobjekt ermittelt. Diese Praxis stellt das FG Köln mit seinem Urteil ausdrücklich in Frage.
Was ist die 10-Jahres-Spekulationsfrist beim Verkauf einer Immobilie?
Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung oder Herstellung verkauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG der Einkommensteuer. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für selbst genutztes Wohneigentum: Hier ist der Gewinn auch innerhalb der 10-Jahres-Frist steuerfrei. Streitig war bisher, wie ein steuerlich geltend gemachtes Arbeitszimmer in diesem Zusammenhang zu behandeln ist.