Los gastos periódicos recurrentes son pagos que se producen una y otra vez en determinados intervalos, como alquileres, primas de seguros o pagos anticipados del IVA. Si se realizan dentro de los 10 días anteriores o posteriores al cambio de año, fiscalmente se imputan al año al que corresponden económicamente, y no al año del pago efectivo.
Actualizado: octubre de 2018
Más sobre el tema en el artículo Erfreuliches Grundsatzurteil des BFH zu Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 10. Januar für das Vorjahr!.
Preguntas relacionadas
Sind Umsatzsteuervorauszahlungen für Dezember im alten Jahr abziehbar, wenn sie im Januar gezahlt werden?
Ja. Umsatzsteuervorauszahlungen gelten als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben und können dem Vorjahr als Betriebsausgabe zugerechnet werden, wenn sie innerhalb kurzer Zeit nach Jahresende geleistet werden. Als kurzer Zeitraum gilt eine Frist von bis zu 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres.
Was gilt, wenn der 10. Januar auf einen Samstag oder Sonntag fällt?
Nach dem BFH-Urteil vom 27.06.2018 (X R 44/16) bleibt der steuerliche Abzug im Vorjahr auch dann möglich, wenn die Zahlung erst am nächsten Werktag erfolgt. Der 10-Tages-Zeitraum darf in diesem Fall ausnahmsweise überschritten werden. Damit widerspricht der BFH der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung.
Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zu Umsatzsteuervorauszahlungen am Jahreswechsel?
Das einschlägige Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 27.06.2018 und trägt das Aktenzeichen X R 44/16. Es regelt die zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuervorauszahlungen, die kurz nach dem Jahreswechsel geleistet werden.
Wann fällt der 10. Januar wieder auf ein Wochenende?
Erstmals wieder im Januar 2021. In diesem Fall greift die BFH-Rechtsprechung, sodass Umsatzsteuervorauszahlungen auch bei Zahlung erst am folgenden Werktag noch dem Vorjahr zugeordnet werden können.