La declaración del Einkommensteuer del ejercicio 2018 debe presentarse, por regla general, ante el Finanzamt (oficina tributaria alemana) hasta el 31/07/2019. A partir del período impositivo 2018 rige así un plazo de presentación ampliado en dos meses respecto a la fecha límite anterior del 31/05 del año siguiente.
Actualizado: enero de 2019
Más sobre el tema en el artículo Erfreulich: Abgabefrist für 2018-er- Einkommensteuererklärungen verlängert.
Preguntas relacionadas
Ab wann greift die Dokumentationspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach der EU-Melderichtlinie?
Die EU-Melderichtlinie verlangt bereits seit dem 25.6.2018 gewisse Dokumentationsobliegenheiten, obwohl die eigentliche Berichtspflicht erst zum 31.8.2020 erfüllt werden muss. Damit besteht ein sogenannter Vorwirkungszeitraum, in dem Steuerpflichtige und Intermediäre relevante Gestaltungen prüfen und dokumentieren müssen, obwohl die nationalen Umsetzungsgesetze noch nicht vollständig verabschiedet sind.
Fallen Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung unter die 1.000-Euro-Grenze?
Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 04.04.2019 (VI R 18/17) zählen Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat einschließlich der AfA nicht zu den Unterkunftskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. Sie sind als sonstige Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, soweit sie notwendig sind.
Ist Fahrschulunterricht für die Führerscheinklassen B und C1 umsatzsteuerpflichtig?
Ja, Fahrschulunterricht zum Erwerb der Führerscheinklassen B und C1 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.5.2019 (V R 7/19) unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 14.3.2019 (C-449/17) bestätigt. Fahrschulen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und abführen.
Können Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes als Sonderausgaben absetzen?
Ja, Eltern können die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres unterhaltsberechtigten Kindes als eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist eine bestehende Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Der Abzug erfolgt im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung der Eltern.