Si el patrimonio administrativo no bonificado supera el 90% del patrimonio empresarial total, la exención del impuesto sobre sucesiones y donaciones queda totalmente excluida. En cambio, hasta un 10% de patrimonio administrativo se trata como patrimonio empresarial fiscalmente bonificado. Además, los activos financieros pueden imputarse hasta un 15% al patrimonio bonificado para asegurar la liquidez.
Actualizado: junio de 2016
Más sobre el tema en el artículo Endlich Einigung zur Erbschaftsteuerreform: Gesetz soll nach Verabschiedung rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten!.
Preguntas relacionadas
Ab welcher Beschäftigtenzahl entfällt die Lohnsummenprüfung bei der Erbschaftsteuer?
Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt. Diese Regelung dient dem Bürokratieabbau für kleine Unternehmen.
Ab welchem Unternehmenswert greift die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschaftsteuer?
Ab einem begünstigten Unternehmensvermögen von 26 Mio. € pro Erwerber wird eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder ein Verschonungsabschlagsmodell durchgeführt. Der Verschonungsabschlag verringert sich dabei um ein Prozent je 750.000 €, die über der Prüfungsschwelle liegen. Bei der Optionsverschonung entfällt die Verschonung ab 90 Mio. €, bei der Regelverschonung ab 89,75 Mio. €.
Welche Steuererleichterungen gelten für Familienunternehmen mit Verfügungsbeschränkungen?
Übliche Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe von Familienunternehmen werden bei der Bestimmung des Unternehmenswerts als Steuerbefreiung von bis zu 30% berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Verfügungsbeschränkungen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt vorliegen. Dadurch soll der Diskrepanz zwischen gemeinem Wert und tatsächlich erzielbarem Verkaufswert Rechnung getragen werden.
Wie wird der Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren angepasst?
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird der Kapitalisierungsfaktor von bisher 17,86 auf einen Wert zwischen 10 und maximal 12,5 abgesenkt. Damit soll eine Überbewertung von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer vermieden werden. Der Faktor wird mit dem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag multipliziert, um den Unternehmenswert zu ermitteln.