Pregunta

¿Cómo se tratan ahora los activos financieros de una GmbH a efectos del impuesto sobre sucesiones y donaciones?

Conforme al § 13b ErbStG en su nueva redacción, los activos financieros de una sociedad se consideran patrimonio administrativo perjudicial en la medida en que superen el 20 % del valor de la sociedad. Las deudas empresariales se deducen previamente de dichos activos financieros. Si el valor así calculado supera el límite del 20 %, el beneficio fiscal en el impuesto sobre sucesiones y donaciones se pierde en esa parte.

Actualizado: agosto de 2013

Más sobre el tema en el artículo Endgültiges AUS der Cash GmbH.

Preguntas relacionadas

  • Wann wurde das Modell der Cash-GmbH gesetzlich abgeschafft?

    Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I 2013 S. 1809) hat der Gesetzgeber das Modell der Cash-GmbH rückwirkend zum 07.06.2013 beendet. Eine ursprünglich geplante Rückwirkung auf den 01.01.2013 ist im Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Seitdem ist es nicht mehr möglich, Barvermögen in eine GmbH einzulegen und diese anschließend steuerfrei zu verschenken.

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  • Warum war die Schenkung einer Cash-GmbH früher steuerfrei möglich?

    Bis zur Gesetzesänderung zählten Bankguthaben und Festgelder nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 ErbStG. Wurde Barvermögen als Festgeld in einer GmbH gehalten, konnten die Anteile unter Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen steuerfrei übertragen werden. Diese Gestaltung war als 'Cash-GmbH' bekannt.

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  • Was zählt zu den Finanzmitteln im Sinne der Neuregelung?

    Zu den Finanzmitteln zählen insbesondere Geldbestände, Bankguthaben, Festgelder, Sichteinlagen sowie vergleichbare Forderungen. Vor der Gesetzesänderung wurden diese Positionen nicht als Verwaltungsvermögen behandelt, weshalb sie sich für steuerfreie Übertragungen einsetzen ließen. Durch die Neuregelung sind sie nun grundsätzlich in die Verwaltungsvermögensprüfung einzubeziehen.

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  • Welche Bedeutung hat die 20-%-Grenze für die Praxis?

    Liegen die um betriebliche Schulden gekürzten Finanzmittel unterhalb von 20 % des Unternehmenswertes, bleibt der Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen erhalten. Wird die Grenze überschritten, wird der übersteigende Teil als schädliches Verwaltungsvermögen behandelt und nicht begünstigt übertragen. Eine vorausschauende Liquiditätsplanung im Unternehmen ist daher vor Schenkungen oder im Erbfall entscheidend.

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