Pregunta

¿Cuándo puede presentarse aún la declaración de impuestos en papel pese a obtener rendimientos empresariales?

La presentación en papel solo es posible si la transmisión electrónica resulta inexigible para el obligado tributario (la denominada solicitud por caso de especial dificultad o Härtefallantrag). Según la jurisprudencia, no bastan para ello las reservas personales frente a la transmisión de datos por internet ni las experiencias negativas con el uso indebido en la red.

Actualizado: septiembre de 2015

Más sobre el tema en el artículo Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden.

Preguntas relacionadas

  • Ab welcher Gewinnhöhe ist die elektronische Einkommensteuererklärung Pflicht?

    Nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung zwingend, sobald der Gewinn aus Gewinneinkünften (z.B. selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Auch geringfügige Gewinne von etwa 500 Euro lösen diese Pflicht bereits aus.

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  • Können Datenschutzbedenken die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung entfallen lassen?

    Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.07.2015 (1 K 2204/13) entschieden, dass das Restrisiko eines Hackerangriffs nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf das staatliche Interesse an Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis hinzunehmen ist. Eine absolute Datensicherheit gibt es ohnehin nicht, da auch Papierunterlagen z.B. durch Einbruch entwendet werden können.

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  • Gilt die elektronische Abgabepflicht auch bei nebenberuflicher Selbständigkeit?

    Ja. Auch wer nur nebenberuflich selbständig tätig ist – etwa als Fotograf, Autor oder Tauchlehrer – muss seine Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln, sofern der Gewinn die Grenze von 410 Euro überschreitet. Die Höhe der Haupteinkünfte aus anderen Einkunftsarten ist dabei unerheblich.

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  • Ist die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verfassungsgemäß?

    Ja. Der Bundesfinanzhof hat bereits zur Umsatzsteuer entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung trotz Vorfällen wie der NSA-Affäre verfassungsgemäß ist. Diese Wertung wird auf die Einkommensteuererklärung übertragen, sodass auch dort keine verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen.

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