Sí. Quien ejerza una actividad autónoma solo a tiempo parcial —por ejemplo, como fotógrafo, autor o instructor de buceo— también debe presentar su declaración del impuesto sobre la renta (Einkommensteuererklärung) por vía electrónica, siempre que el beneficio supere el límite de 410 euros. La cuantía de los ingresos principales procedentes de otras categorías de renta es irrelevante a estos efectos.
Actualizado: septiembre de 2015
Más sobre el tema en el artículo Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden.
Preguntas relacionadas
Ab welcher Gewinnhöhe ist die elektronische Einkommensteuererklärung Pflicht?
Nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung zwingend, sobald der Gewinn aus Gewinneinkünften (z.B. selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Auch geringfügige Gewinne von etwa 500 Euro lösen diese Pflicht bereits aus.
Können Datenschutzbedenken die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung entfallen lassen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.07.2015 (1 K 2204/13) entschieden, dass das Restrisiko eines Hackerangriffs nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf das staatliche Interesse an Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis hinzunehmen ist. Eine absolute Datensicherheit gibt es ohnehin nicht, da auch Papierunterlagen z.B. durch Einbruch entwendet werden können.
Wann kann eine Steuererklärung trotz Gewinneinkünften noch in Papierform abgegeben werden?
Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen unzumutbar ist (sogenannter Härtefallantrag). Persönliche Bedenken gegen die Datenübermittlung via Internet oder negative Erfahrungen mit Internetmissbrauch reichen dafür nach der Rechtsprechung jedoch nicht aus.
Ist die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verfassungsgemäß?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat bereits zur Umsatzsteuer entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung trotz Vorfällen wie der NSA-Affäre verfassungsgemäß ist. Diese Wertung wird auf die Einkommensteuererklärung übertragen, sodass auch dort keine verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen.