Conforme a la Ley alemana del impuesto sobre la renta (EStG), la presentación electrónica de la declaración del impuesto sobre la renta es obligatoria cuando los beneficios procedentes de rentas empresariales (p. ej., actividad por cuenta propia, explotación comercial o agrícola y forestal) superan los 410 euros anuales. Incluso beneficios reducidos de unos 500 euros ya generan esta obligación.
Actualizado: septiembre de 2015
Más sobre el tema en el artículo Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden.
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Können Datenschutzbedenken die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung entfallen lassen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.07.2015 (1 K 2204/13) entschieden, dass das Restrisiko eines Hackerangriffs nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf das staatliche Interesse an Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis hinzunehmen ist. Eine absolute Datensicherheit gibt es ohnehin nicht, da auch Papierunterlagen z.B. durch Einbruch entwendet werden können.
Wann kann eine Steuererklärung trotz Gewinneinkünften noch in Papierform abgegeben werden?
Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen unzumutbar ist (sogenannter Härtefallantrag). Persönliche Bedenken gegen die Datenübermittlung via Internet oder negative Erfahrungen mit Internetmissbrauch reichen dafür nach der Rechtsprechung jedoch nicht aus.
Gilt die elektronische Abgabepflicht auch bei nebenberuflicher Selbständigkeit?
Ja. Auch wer nur nebenberuflich selbständig tätig ist – etwa als Fotograf, Autor oder Tauchlehrer – muss seine Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln, sofern der Gewinn die Grenze von 410 Euro überschreitet. Die Höhe der Haupteinkünfte aus anderen Einkunftsarten ist dabei unerheblich.
Ist die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verfassungsgemäß?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat bereits zur Umsatzsteuer entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung trotz Vorfällen wie der NSA-Affäre verfassungsgemäß ist. Diese Wertung wird auf die Einkommensteuererklärung übertragen, sodass auch dort keine verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen.