A partir del periodo impositivo 2013, los cónyuges y las parejas de hecho registradas solo pueden optar entre la tributación conjunta (Zusammenveranlagung) y la tributación individual (Einzelveranlagung). La tributación separada (getrennte Veranlagung) que existía hasta entonces fue suprimida y se aplicó por última vez en el ejercicio 2012.
Actualizado: junio de 2014
Más sobre el tema en el artículo Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 von Ehegatten: keine getrennte Veranlagung mehr möglich.
Preguntas relacionadas
Worin unterscheidet sich die Einzelveranlagung ab 2013 von der bisherigen getrennten Veranlagung?
Bei der getrennten Veranlagung konnten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen frei zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Bei der Einzelveranlagung sind diese Kosten grundsätzlich demjenigen Ehegatten zuzurechnen, der sie wirtschaftlich getragen hat. Auf übereinstimmenden Antrag ist aus Vereinfachungsgründen jedoch eine hälftige Aufteilung möglich.
Wie wird die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen in der Einzelveranlagung ermittelt?
Bei der Einzelveranlagung wird die zumutbare Eigenbelastung für jeden Ehegatten gesondert nach seinem eigenen Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet. Das unterscheidet sich von der früheren getrennten Veranlagung, bei der die zumutbare Belastung anhand des Gesamtbetrags beider Partner ermittelt wurde.
In welchen Fällen kann eine Einzelveranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung steuerlich vorteilhaft sein?
Eine Einzelveranlagung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte eine Abfindung erhält, Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld bezieht oder ein Zweitstudium absolviert. In solchen Konstellationen kann die getrennte Steuerberechnung im Einzelfall zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen als der Splittingtarif der Zusammenveranlagung.
Kann die gewählte Veranlagungsart ab 2013 nachträglich noch geändert werden?
Ab 2013 wird die Veranlagungsart mit Abgabe der Steuererklärung grundsätzlich bindend. Eine Änderung ist danach nur noch im Rahmen bestimmter Korrektur- und Änderungsvorschriften möglich. Bisher konnte die einmal getroffene Wahl bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids beliebig oft geändert werden.