Pregunta

¿Puede modificarse posteriormente el tipo de tributación elegido a partir de 2013?

A partir de 2013, el tipo de tributación es vinculante, en principio, con la presentación de la declaración de impuestos. Una modificación posterior solo es posible en el marco de determinadas normas de corrección y rectificación. Hasta entonces, la opción elegida podía modificarse tantas veces como se quisiera hasta la firmeza de la liquidación tributaria.

Actualizado: junio de 2014

Más sobre el tema en el artículo Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 von Ehegatten: keine getrennte Veranlagung mehr möglich.

Preguntas relacionadas

  • Welche Veranlagungsarten können Ehegatten ab dem Steuerjahr 2013 noch wählen?

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nur noch zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Die bisher mögliche getrennte Veranlagung wurde abgeschafft und war letztmalig für das Jahr 2012 zulässig.

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  • Worin unterscheidet sich die Einzelveranlagung ab 2013 von der bisherigen getrennten Veranlagung?

    Bei der getrennten Veranlagung konnten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen frei zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Bei der Einzelveranlagung sind diese Kosten grundsätzlich demjenigen Ehegatten zuzurechnen, der sie wirtschaftlich getragen hat. Auf übereinstimmenden Antrag ist aus Vereinfachungsgründen jedoch eine hälftige Aufteilung möglich.

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  • Wie wird die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen in der Einzelveranlagung ermittelt?

    Bei der Einzelveranlagung wird die zumutbare Eigenbelastung für jeden Ehegatten gesondert nach seinem eigenen Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet. Das unterscheidet sich von der früheren getrennten Veranlagung, bei der die zumutbare Belastung anhand des Gesamtbetrags beider Partner ermittelt wurde.

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  • In welchen Fällen kann eine Einzelveranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung steuerlich vorteilhaft sein?

    Eine Einzelveranlagung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte eine Abfindung erhält, Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld bezieht oder ein Zweitstudium absolviert. In solchen Konstellationen kann die getrennte Steuerberechnung im Einzelfall zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen als der Splittingtarif der Zusammenveranlagung.

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