Pregunta

¿Qué otros puntos abarca la reforma del Erbschaftsteuer (impuesto de sucesiones alemán) de 2016, además del régimen de exención?

El acuerdo incluye, adicionalmente, disposiciones sobre reducciones previas para empresas familiares, sobre la exención opcional para el patrimonio administrativo, así como sobre los requisitos para el aplazamiento del impuesto. Asimismo, se introdujeron medidas para combatir los abusos.

Actualizado: septiembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Einigung kurz vor Fristablauf: Endlich neue Regeln für Erben!.

Preguntas relacionadas

  • Welche Frist hatte das Bundesverfassungsgericht zur Reform der Erbschaftsteuer gesetzt?

    Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine letztmalige Frist bis Ende September 2016 gesetzt, um die Erbschaftsteuerregelungen für Firmenerben neu zu regeln. Andernfalls drohte, dass die Karlsruher Richter die Verschonungsregelungen für Unternehmensnachfolger komplett streichen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wie hoch ist die Verschonung von der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolgen?

    Firmenerben können zu 85 % oder bis zu 100 % von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Voraussetzung ist, dass der Betrieb fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Voraussetzungen müssen Firmenerben nach der Reform 2016 für die volle Steuerbefreiung erfüllen?

    Auch nach der Neuregelung können Firmenerben grundsätzlich zu 100 % von der Erbschaftsteuer befreit werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb dauerhaft fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Gegenstände sind nach der Reform von der Erbschaftsteuerbegünstigung ausgeschlossen?

    Zur Missbrauchsbekämpfung wurden Freizeit- und Luxusgegenstände grundsätzlich von den Begünstigungen ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Kunstwerke, Luxusyachten und Oldtimer.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas