En una conversión de salario en efectivo, el componente salarial correspondiente al importe de las cuotas de leasing no llega siquiera a percibirse por el trabajador. Al renunciar a esa parte, ya por definición no existen gastos que haya realizado con su propio patrimonio para la obtención de ingresos. Sin embargo, los gastos profesionales (Werbungskosten) presuponen un desembolso propio.
Actualizado: junio de 2016
Más sobre el tema en el artículo Einbehaltene Leasingraten vom Arbeitgeber für die Nutzung eines PKW des Arbeitnehmers = keine Werbungskosten beim Arbeitnehmer.
Preguntas relacionadas
Sind vom Gehalt einbehaltene Leasingraten für einen Dienstwagen als Werbungskosten abziehbar?
Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind vom Arbeitgeber einbehaltene Leasingraten für einen überlassenen PKW beim Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten abziehbar. Begründung: Der Arbeitnehmer verzichtet in Höhe der Leasingraten auf seinen Gehaltsanspruch (Barlohnumwandlung), sodass keine eigenen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Sinne des § 9 EStG vorliegen.
Welche Kosten bei einem über den Arbeitgeber geleasten PKW kann der Arbeitnehmer steuerlich geltend machen?
Abziehbar sind nur zusätzlich vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten, etwa anteilige Tankkosten, soweit sie auf beruflich veranlasste Dienstfahrten entfallen. Die Leasingraten selbst gehören nach aktueller FG-Rechtsprechung nicht dazu, wenn sie im Wege der Gehaltsumwandlung getragen werden.
Ist die Entscheidung zu PKW-Leasingraten bei Gehaltsumwandlung bereits endgültig?
Nein, das FG Berlin-Brandenburg hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten vergleichbare Fälle daher offenhalten und bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch mit Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren einlegen.