Existe una actividad empresarial cuando el vendedor actúa en el mercado como un comerciante, es decir, cuando adquiere bienes con la intención específica de revenderlos. El mero número de ventas o el uso reiterado de la misma plataforma no basta para atribuir la condición de empresario. Resultan determinantes las circunstancias globales, como el comportamiento de compra, la actuación planificada y la intención sostenida de venta.
Actualizado: septiembre de 2012
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Preguntas relacionadas
Sind private eBay-Verkäufe umsatzsteuerpflichtig?
Nein, der Verkauf privat erworbener Gegenstände über eBay unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 18.07.2012, Az. 14 K 702/10) hat klargestellt, dass die gelegentliche Veräußerung von Privatvermögen, auch in mehreren gleichartigen Handlungen, noch keine unternehmerische Tätigkeit begründet. Entscheidend ist, ob der Verkäufer wie ein Händler am Markt auftritt.
Wer trägt die Beweislast bei strittiger Unternehmereigenschaft auf eBay?
Das Finanzamt muss nachweisen, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Gelingt dieser Nachweis nicht, etwa weil keine Belege für einen Einkauf zum Weiterverkauf vorliegen, kann keine Umsatzsteuer erhoben werden. Im entschiedenen Fall reichten 140 verkaufte Pelzmäntel aus geerbtem Privatbesitz nicht für eine Unternehmereigenschaft.
Welcher Streitwert gilt bei unerlaubter Bildnutzung auf eBay?
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass bei einem Unterlassungsverfahren wegen unerlaubter Nutzung eines fremden Fotos durch private oder kleingewerbliche eBay-Verkäufer ein Streitwert von 3.000 EUR angemessen ist. Der frühere Regelbetrag von 6.000 EUR sei angesichts der gewachsenen Bedeutung des Internets als Marktplatz nicht mehr zeitgemäß. Der Rechtsverstoß bleibt dennoch nicht unbedeutend.
Lässt sich das Urteil zu eBay-Verkäufen auf andere Verkaufsplattformen übertragen?
Ja, der vom FG Baden-Württemberg aufgestellte Grundsatz ist nicht auf eBay beschränkt. Die gelegentliche Veräußerung von Privatvermögen in mehreren gleichartigen Handlungen begründet generell keine umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit, unabhängig vom genutzten Vertriebskanal.