Según la opinión mayoritaria, la prima del Mundial pagada por la DFB a los jugadores debe tratarse como salario procedente de un tercero. Por tanto, forma parte de los rendimientos del trabajo por cuenta ajena y está sujeta a la retención del impuesto sobre el salario (Lohnsteuer), ya que la prestación se percibe en el marco de la relación laboral existente con el club.
Actualizado: julio de 2014
Más sobre el tema en el artículo Deutschland ist Fußballweltmeister! Wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung unserer Profis aus?.
Preguntas relacionadas
Welche Einkunftsart erzielen Profifußballer aus ihrer Vereinstätigkeit?
Profifußballer in Mannschaftssportarten gelten steuerlich als Arbeitnehmer ihres Vereins. Ihre laufenden Bezüge sind daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen dem normalen Lohnsteuerabzug. Auch Werbeeinnahmen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem eigenen Verein erzielt werden, zählen aufgrund der Weisungsgebundenheit zum Arbeitslohn.
Wie werden Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem DFB besteuert?
Nach dem BFH-Urteil vom 22.02.2012 (X R 14/10) zählen Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem Verband zu den gewerblichen Einkünften. Der Spieler erzielt diese Einnahmen also selbständig als Unternehmer, weil die arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Länderspielen keine Pflicht zur Teilnahme an Werbeleistungen umfasst.
Welche Werbungskosten sind bei Profifußballern besonders relevant?
Bei Profifußballern sind insbesondere doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Fortbildungskosten, Sprachkurse und Bewerbungskosten zu prüfen. Diese Aufwendungen fallen häufig in erheblichem Umfang an und sollten im Rahmen der Einkommensteuererklärung individuell ermittelt und geltend gemacht werden.
Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht bei ausländischen Profisportlern in Deutschland zu?
Bei ausländischen Profis ist zunächst anhand des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zu prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. In vielen Abkommen ist geregelt, dass die Einkünfte am Ort der Tätigkeit besteuert werden, sodass bei einem Einsatz in Deutschland regelmäßig Deutschland das Besteuerungsrecht hat.