El Sanierungserlass del Bundesministerium der Finanzen (Ministerio Federal de Hacienda) preveía que los beneficios derivados de la renuncia a créditos por parte de los acreedores en el marco de un saneamiento empresarial (Sanierungsgewinne, beneficios por saneamiento) pudieran gozar de un trato fiscal favorable. Sobre esta base, la administración tributaria podía aplazar o condonar los impuestos sobre dichos beneficios. No obstante, el Gran Senado del BFH rechazó el decreto mediante resolución de 28.11.2016, al considerar que vulneraba el principio de legalidad de la administración.
Actualizado: octubre de 2017
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Preguntas relacionadas
Darf der Sanierungserlass auf Altfälle vor dem 08.02.2017 weiter angewendet werden?
Nein. Der BFH hat mit Urteilen vom 23.08.2017 (I R 52/14 und X R 38/15) entschieden, dass auch die Übergangsregelung des BMF für Altfälle gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Gerichte dürfen den Sanierungserlass damit auch dann nicht anwenden, wenn die Gläubiger bis einschließlich 08.02.2017 endgültig auf ihre Forderungen verzichtet haben. Nur der Gesetzgeber hätte eine solche Übergangsregelung schaffen können.
Welche gesetzliche Regelung gilt heute für die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen?
Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.06.2017 wurden antragsgebundene Steuerbefreiungstatbestände für Sanierungsgewinne geschaffen. Maßgeblich sind § 3a EStG für die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie § 7b GewStG für die Gewerbesteuer. Die Befreiung setzt einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen voraus.
Gelten die neuen Steuerbefreiungen nach § 3a EStG und § 7b GewStG auch für Altfälle?
Nach Auffassung des BFH finden die gesetzlichen Steuerbefreiungstatbestände in § 3a EStG und § 7b GewStG keine Anwendung auf Altfälle, also auf Sanierungen mit Forderungsverzichten vor Inkrafttreten der Neuregelung. Betroffene Unternehmen können sich somit weder auf den verworfenen Sanierungserlass noch auf die neuen Vorschriften berufen.
Warum verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?
Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verlangt, dass steuerliche Vergünstigungen eine gesetzliche Grundlage haben müssen. Der Sanierungserlass war jedoch lediglich eine Verwaltungsanweisung des BMF ohne gesetzliche Ermächtigung und gewährte sachliche Billigkeitsmaßnahmen pauschal für eine ganze Fallgruppe. Damit nahm die Verwaltung eine Aufgabe wahr, die nach Ansicht des BFH allein dem Gesetzgeber zusteht.