Mediante una nota de bloqueo, el perceptor de rendimientos del capital puede oponerse ante el BZSt a que su confesión religiosa se comunique a la entidad obligada a la retención. Esta solo recibe entonces un valor cero y no se practica la retención del impuesto eclesiástico. En su lugar, el impuesto eclesiástico se exige posteriormente en el marco de la liquidación del impuesto sobre la renta, por lo que el contribuyente está obligado a presentar declaración. La nota de bloqueo debe recibirse en el BZSt antes del 30 de junio de cada año para surtir efecto en la consulta ordinaria siguiente.
Actualizado: agosto de 2014
Más sobre el tema en el artículo Der Kirchensteuerabzug für Kapitalerträge ab 2015.
Preguntas relacionadas
Wie erfolgt der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2015?
Ab dem 1. Januar 2015 wird die Kirchensteuer auf abgeltungsteuerpflichtige Kapitalerträge automatisch im Rahmen des Steuerabzugs einbehalten. Die abzugsverpflichteten Stellen wie Kreditinstitute, Versicherungen und Kapitalgesellschaften fragen dazu jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit der Gläubiger ab. Auf Basis dieser Information wird die Kirchensteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt.
Welche Gesellschaften sind vom neuen Kirchensteuerabzugsverfahren betroffen?
Betroffen sind alle Gesellschaften, die kapitalertragsteuerpflichtige Leistungen – etwa Gewinnausschüttungen – an ihre Gesellschafter erbringen. Dies gilt ausdrücklich auch für kleine Kapitalgesellschaften wie eine Ein-Mann-GmbH. Auch sie müssen sich beim BZSt für das Kirchensteuerabrufverfahren (KiStA) registrieren und die Religionszugehörigkeit ihrer Gesellschafter abfragen.
Wann erfolgt die Regelabfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale beim BZSt?
Die Regelabfrage findet einmal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober statt. Stichtag für die Kirchensteuerpflicht ist der 31. August des jeweiligen Jahres. Das BZSt teilt der abzugsverpflichteten Stelle die Religionszugehörigkeit und den anwendbaren Kirchensteuersatz mit; bei fehlender Zugehörigkeit oder gesetztem Sperrvermerk wird ein Nullwert übermittelt.
Welche Informationspflichten hat die abzugsverpflichtete Stelle gegenüber Kapitalertragsempfängern?
Die abzugsverpflichtete Stelle muss ihre Empfänger von Kapitalerträgen rechtzeitig vor der Regel- oder Anlassabfrage schriftlich oder in anderer geeigneter Form über die bevorstehende Datenabfrage beim BZSt informieren. Dabei ist auch auf das Widerspruchsrecht hinsichtlich der Übermittlung der Religionszugehörigkeit (Sperrvermerk) hinzuweisen. Diese Information ermöglicht es dem Empfänger, rechtzeitig einen Sperrvermerk zu beantragen.