Quien abra la puerta de un vehículo debe comportarse, según el § 14 StVO, de manera que se excluya cualquier peligro para los demás usuarios de la vía. Si una persona abre la puerta justo delante de un ciclista que se aproxima, responderá por regla general en exclusiva por los daños causados.
Actualizado: junio de 2014
Más sobre el tema en el artículo BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.
Preguntas relacionadas
Begründet das Nichttragen eines Fahrradhelms ein Mitverschulden bei Unfällen?
Nein, nach dem Urteil des BGH vom 17.06.2014 (Az. VI ZR 281/13) trifft einen unverschuldet in einen Unfall verwickelten Radfahrer kein Mitverschulden, wenn er keinen Helm getragen hat. Voraussetzung ist, dass weder eine gesetzliche Helmpflicht noch ein entsprechendes allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Unfallzeitpunkt besteht.
Unter welchen Voraussetzungen kann einem Geschädigten ohne Rechtsverstoß ein Mitverschulden angelastet werden?
Ein Mitverschulden kann nur dann angenommen werden, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Allein das Fehlen einer gesetzlichen Pflicht reicht nicht aus, um ein Mitverschulden auszuschließen, jedoch muss ein allgemeines Verkehrsbewusstsein für die Schutzmaßnahme bestehen.
Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?
Nein, in Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer. Der BGH stellte zudem fest, dass auch kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend besteht, dass das Tragen eines Helms zur persönlichen Schutzausrüstung gehört.
Welche Bedeutung hat das BGH-Urteil für Schadensersatzansprüche verletzter Radfahrer?
Verletzte Radfahrer müssen sich auch bei schweren Kopfverletzungen keine Anspruchskürzung gefallen lassen, nur weil sie keinen Helm getragen haben, sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bleiben somit in voller Höhe bestehen.