Si el cese es eficaz, finaliza en principio la responsabilidad del administrador anterior por las obligaciones tributarias surgidas con posterioridad. En cambio, si el cese se considera nulo por tratarse de un «entierro empresarial» (Firmenbestattung), el administrador originario permanece en el cargo y puede seguir siendo responsabilizado por incumplimientos de sus deberes. La finalización eficaz del cargo es, por tanto, decisiva para delimitar la responsabilidad.
Actualizado: noviembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo BFH zur Geschäftsführerhaftung: Die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH.
Preguntas relacionadas
Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich für Steuerschulden der Gesellschaft?
Nach §§ 34, 69 AO haftet der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter persönlich, wenn er seine steuerlichen Pflichten schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verletzt und dadurch Steueransprüche nicht erfüllt werden. Erforderlich ist also nicht nur die Nichtzahlung der Steuern, sondern ein konkretes Verschulden des Geschäftsführers. Das Finanzamt nutzt diese Haftung häufig, um säumige Steuerschulden beim Vertreter geltend zu machen.
Was bedeutet eine sogenannte Firmenbestattung im Sinne der BFH-Rechtsprechung?
Als Firmenbestattung bezeichnet man Gestaltungen, bei denen eine GmbH gezielt der ordnungsgemäßen Insolvenz entzogen wird, etwa durch Anteilsübertragung auf einen nicht auffindbaren Übernehmer, gleichzeitigen Geschäftsführerwechsel und Übertragung des Betriebsvermögens auf Dritte. Ziel ist regelmäßig die Benachteiligung von Gläubigern. Liegt eine solche Firmenbestattung vor, können die zugrunde liegenden Beschlüsse nichtig sein, sodass der ursprüngliche Geschäftsführer im Amt verbleibt und weiterhin haftet.
Muss ein Geschäftsführer Mittel zur Begleichung künftiger Steuerschulden zurücklegen?
Ja, nach ständiger BFH-Rechtsprechung trifft den Geschäftsführer die Pflicht, bis zu seiner Abberufung ausreichende Mittel für die Begleichung bereits entstandener oder absehbarer Steuerschulden bereitzuhalten. Verstößt er gegen diese Mittelvorsorgepflicht, kann darin eine schuldhafte Pflichtverletzung liegen, die zur Haftung nach §§ 34, 69 AO führt.
Wann ist der BFH an die Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts zur Firmenbestattung gebunden?
Der BFH ist als Revisionsinstanz grundsätzlich an die tatsächlichen Feststellungen und deren Würdigung durch das Finanzgericht gebunden, sofern keine Verfahrensfehler oder Verstöße gegen Denkgesetze gerügt werden. Würdigt das FG die Indizien dahin, dass keine Firmenbestattung vorliegt – etwa weil Haftungssubstrat erhalten blieb –, kann der BFH dies nicht ohne Weiteres korrigieren.