El recurso de revisión contra la sentencia del FG Köln de 17/04/2013 (7 K 244/12) se tramita ante el Bundesfinanzhof bajo el número de expediente VIII R 34/13. Se trata de determinar si los honorarios de asesoría fiscal por una autodenuncia en el ámbito de los rendimientos del capital son deducibles como gastos relacionados con los ingresos, adicionalmente al importe a tanto alzado para ahorradores, pese a la retención liberatoria (Abgeltungsteuer).
Actualizado: marzo de 2014
Más sobre el tema en el artículo BFH prüft Abzug von Steuerberatungskosten für eine Selbstanzeige.
Preguntas relacionadas
Sind Steuerberatungskosten für eine Selbstanzeige als Werbungskosten abziehbar?
Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 17.04.2013 (AZ 7 K 244/12) entschieden, dass Steuerberatungskosten von rund 11.000 € im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige für Kapitalerträge bis 2008 im Jahr der Zahlung (2010) als Werbungskosten abziehbar sind. Zusätzlich konnte der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, da das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt hat.
Welche Werbungskosten sind seit 2009 bei Kapitalerträgen noch abziehbar?
Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist bei Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich nur noch der Sparerpauschbetrag von 801 € pro Person und Jahr (1.602 € bei Zusammenveranlagung) abziehbar. Tatsächlich höhere Werbungskosten wirken sich steuerlich nicht mehr aus. Ob davon abweichend Steuerberatungskosten im Rahmen einer Selbstanzeige zusätzlich abgezogen werden dürfen, ist Gegenstand des BFH-Verfahrens VIII R 34/13.
Wie sollten Steuerpflichtige mit hohen Werbungskosten bei Kapitaleinkünften vorgehen?
Wer höhere Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen hatte, sollte gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einlegen und sich auf das beim BFH anhängige Verfahren VIII R 34/13 berufen. Gleichzeitig empfiehlt sich ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, bis der BFH entschieden hat. So bleibt der Bescheid offen und eine eventuell günstige Entscheidung kann noch berücksichtigt werden.