Pregunta

¿Qué efectos puede tener la adición (Hinzurechnung) en empresas con pérdidas?

En el caso resuelto por el BFH, una GmbH hotelera había generado pérdidas operativas. Solo mediante la adición de intereses de deuda, cánones de arrendamiento y regalías por licencias surgió un rendimiento comercial (Gewerbeertrag) de aproximadamente 9,6 millones de euros, del que resultó una base imponible del impuesto sobre actividades económicas (Gewerbesteuermessbetrag) de 62.000 euros. Las empresas con pérdidas pueden, por tanto, soportar cargas considerables del Gewerbesteuer pese a obtener resultados negativos.

Actualizado: noviembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo BFH hält die Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer für verfassungsgemäß.

Preguntas relacionadas

  • Sind die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften verfassungsgemäß?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 16.10.2012 (Az. I B 128/12) entschieden, dass die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes voraussichtlich nicht verfassungswidrig sind. Er stützt sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Gewerbesteuer als verfassungskonforme „ertragsorientierte Objektsteuer“ einordnet. Eine endgültige Entscheidung des BVerfG steht jedoch noch aus.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Warum hatte das FG Hamburg die Hinzurechnungen für verfassungswidrig gehalten?

    Das Finanzgericht Hamburg sah in den seit 2008 geltenden Hinzurechnungsvorschriften – insbesondere bei Zinsentgelten – einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Es zweifelte daran, ob die Einordnung der Gewerbesteuer als Objektsteuer durch das BVerfG noch zeitgemäß ist und legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Posten werden bei der Gewerbesteuer dem Gewinn hinzugerechnet?

    Zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zählen unter anderem Schuldentgelte (Zinsen), Pachtzinsen sowie Lizenzgebühren. Diese werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb anteilig hinzugerechnet, sodass es auch bei einem handelsrechtlichen Verlust zu einem positiven Gewerbeertrag und damit zu einer Gewerbesteuerbelastung kommen kann.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Bedeutung hat der BFH-Beschluss für die anhängige BVerfG-Entscheidung?

    Der BFH-Beschluss nimmt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorweg. Er kann jedoch als Indiz dafür gewertet werden, dass auch das BVerfG die Hinzurechnungsvorschriften eher als verfassungskonform einstufen wird. Steuerpflichtige sollten betroffene Bescheide weiterhin offenhalten, bis das BVerfG endgültig entschieden hat.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas