Pregunta

¿Son constitucionales las normas de adición del impuesto sobre actividades económicas (Gewerbesteuer)?

El Bundesfinanzhof (BFH) resolvió mediante auto de 16.10.2012 (Az. I B 128/12) que las normas de adición de la Ley del Impuesto sobre Actividades Económicas (Gewerbesteuergesetz) previsiblemente no son inconstitucionales. Se basa en la jurisprudencia consolidada del Tribunal Constitucional Federal, que califica la Gewerbesteuer como un «impuesto objetivo orientado al rendimiento» conforme a la Constitución. No obstante, aún está pendiente una decisión definitiva del BVerfG.

Actualizado: noviembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo BFH hält die Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer für verfassungsgemäß.

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