Es necesario que el medio se dirija específicamente a un público profesional y se utilice casi exclusivamente con fines laborales, o que exista un criterio de reparto objetivamente verificable entre el uso profesional y el privado. En el caso de medios masivos con marcado carácter de entretenimiento, esta condición se rechaza por regla general.
Actualizado: abril de 2015
Más sobre el tema en el artículo BERUFSFUßBALLER KANN KOSTEN FÜR SKY-ABO NICHT GELTEND MACHEN.
Preguntas relacionadas
Kann ein Berufsfußballer die Kosten für ein Sky-Abo als Werbungskosten absetzen?
Nein, nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.03.2015 (Az. 2 K 3027/12 E) sind die Kosten für das Sky-Fußballpaket auch bei einem Lizenzfußballspieler nicht als Werbungskosten abziehbar. Die Aufwendungen werden der privaten Lebensführung zugeordnet, da das Angebot sich an die Allgemeinheit und nicht an ein Fachpublikum richtet.
Warum ist eine Aufteilung der Sky-Abo-Kosten in privaten und beruflichen Anteil nicht möglich?
Eine Aufteilung scheitert daran, dass es an objektivierbaren Kriterien für einen Aufteilungsmaßstab fehlt. Da der Steuerpflichtige in der Regel auch Spiele aus allgemeinem Interesse anschaut und keine konkreten Nutzungsnachweise vorlegen kann, lässt sich der berufliche Anteil nicht sachgerecht abgrenzen.
Welche Argumente sprechen für die private Veranlassung eines Sky-Fußballpakets?
Das Fußballpaket wird von einer Vielzahl von Steuerpflichtigen aus allgemeinem Interesse an Bundesliga, DFB-Pokal und Champions League abonniert. Die Übertragungen richten sich an die breite Öffentlichkeit, nicht an Fachpublikum. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass auch andere interessante Spiele jenseits der Gegnervorbereitung angesehen werden.