Pregunta

¿A cuánto ascienden las cantidades a tanto alzado por discapacidad (Behinderten-Pauschbeträge) a partir de 2021?

Las cantidades a tanto alzado por discapacidad según el § 33b Abs. 3 EStG se duplican a partir de 2021. Para personas desvalidas en el sentido del § 33b Abs. 6 EStG y para personas ciegas, la cantidad a tanto alzado aumenta de 3.700 EUR a 7.400 EUR. Las demás cantidades a tanto alzado, escalonadas según el grado de discapacidad, también se duplican.

Actualizado: agosto de 2020

Más sobre el tema en el artículo Behinderten-Pauschbeträge – Erhöhung ab 2021.

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  • Wie funktioniert der neue behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag?

    Mit dem neuen § 33 Abs. 2a EStG wird ein Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen G erhalten 900 EUR; außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG), Blinde und Menschen mit Merkzeichen H erhalten 4.500 EUR. Der Pauschbetrag wirkt sich als außergewöhnliche Belastung nur aus, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten sind daneben nicht abziehbar.

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  • Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag nach den Pflegegraden ab 2021?

    Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG wird neu gestaffelt: bei Pflegegrad 2 beträgt er 600 EUR, bei Pflegegrad 3 1.100 EUR und bei Pflegegrad 4 oder 5 steigt er von bisher 924 EUR auf 1.800 EUR. Zudem ist das Kriterium 'hilflos' bei der zu pflegenden Person nicht mehr Voraussetzung.

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  • Welche Voraussetzungen gelten für den Pflege-Pauschbetrag?

    Voraussetzung ist eine häusliche Pflege der betroffenen Person durch den Steuerpflichtigen. Außerdem darf der Pflegende für seine Pflegeleistungen keine Einnahmen erhalten. Auf das frühere Erfordernis der Hilflosigkeit der gepflegten Person kommt es nicht mehr an.

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