Pregunta

¿Por qué los gastos de cuidado de animales se consideran un servicio doméstico?

Los servicios domésticos son tareas habituales del hogar realizadas normalmente por sus miembros y que se repiten con regularidad. Según el FG Düsseldorf, actividades como limpiar la bandeja del gato, suministrar comida y agua o entretener al animal cumplen estos criterios. Dado que el animal pertenece al hogar de su dueño, existe una estrecha relación con la economía doméstica.

Actualizado: abril de 2015

Más sobre el tema en el artículo Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt.

Preguntas relacionadas

  • Sind Kosten für die Betreuung eines Haustieres steuerlich absetzbar?

    Ja, nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 4.2.2015 (Az. 15 K 1779/14 E) können Aufwendungen für die Betreuung eines im Haushalt lebenden Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Damit widerspricht das Gericht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung, die solche Kosten ausschließt. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich.

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  • Welche formalen Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug von Tierbetreuungskosten erfüllt sein?

    Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters sowie die Zahlung per Überweisung auf dessen Konto; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Zudem muss die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Im entschiedenen Fall hatten die Kläger 302,90 € überwiesen und eine entsprechende Rechnung vorgelegt.

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  • Wie hoch ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen?

    Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 4.000 € pro Jahr. Berücksichtigt werden nur Arbeitskosten, nicht Materialkosten.

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  • Ist das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Tierbetreuungskosten rechtskräftig?

    Nein, das FG Düsseldorf hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Bis zu einer Entscheidung des BFH ist die Finanzverwaltung an das BMF-Schreiben gebunden, das eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten ausschließt. Betroffene sollten ihre Steuerbescheide daher offenhalten und auf das Verfahren verweisen.

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