Sí, según la sentencia del FG Düsseldorf de 4.2.2015 (Az. 15 K 1779/14 E), los gastos por el cuidado de una mascota que vive en el hogar pueden declararse como servicios domésticos (haushaltsnahe Dienstleistungen). Con ello, el tribunal contradice el criterio anterior de la Administración tributaria, que excluía este tipo de gastos. A solicitud, el impuesto sobre la renta se reduce en un 20 % de los gastos, con un máximo de 4.000 € anuales.
Actualizado: abril de 2015
Más sobre el tema en el artículo Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt.
Preguntas relacionadas
Warum gelten Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden und regelmäßig anfallen. Tätigkeiten wie das Reinigen des Katzenklos, die Versorgung mit Futter und Wasser sowie die Beschäftigung des Tieres erfüllen nach Ansicht des FG Düsseldorf diese Kriterien. Da das Tier dem Haushalt des Halters zuzurechnen ist, besteht ein enger Bezug zur Hauswirtschaft.
Welche formalen Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug von Tierbetreuungskosten erfüllt sein?
Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters sowie die Zahlung per Überweisung auf dessen Konto; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Zudem muss die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Im entschiedenen Fall hatten die Kläger 302,90 € überwiesen und eine entsprechende Rechnung vorgelegt.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen?
Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 4.000 € pro Jahr. Berücksichtigt werden nur Arbeitskosten, nicht Materialkosten.
Ist das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Tierbetreuungskosten rechtskräftig?
Nein, das FG Düsseldorf hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Bis zu einer Entscheidung des BFH ist die Finanzverwaltung an das BMF-Schreiben gebunden, das eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten ausschließt. Betroffene sollten ihre Steuerbescheide daher offenhalten und auf das Verfahren verweisen.