La reducción al 7% se aplica durante un período de un año, concretamente del 1.7.2020 al 30.6.2021. La limitación temporal fue objeto de debate político; en parte se reclamó una vigencia más larga, pero inicialmente solo se aprobó este período de un año.
Actualizado: mayo de 2020
Más sobre el tema en el artículo Aktuelles für Gastronomen: Umsatzsteuersatz auf Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf 7% gesenkt.
Preguntas relacionadas
Welcher Umsatzsteuersatz gilt ab 1.7.2020 auf Speisen in der Gastronomie?
Vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 gilt befristet ein ermaessigter Umsatzsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie. Diese Regelung wurde im Rahmen der Massnahmen zur Bewaeltigung der Corona-Krise beschlossen. Nach Ablauf der Befristung wuerde grundsaetzlich wieder der Regelsteuersatz greifen.
Wie wurden Speisen vor dem 1.7.2020 umsatzsteuerlich behandelt?
Vor dem 1.7.2020 unterlagen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle, also in Restaurant, Cafe oder Bar, dem Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung nach Hause waren dagegen in der Regel mit dem ermaessigten Satz von 7% zu besteuern.
Gilt der ermaessigte Steuersatz auch fuer Getraenke in der Gastronomie?
Nein, die befristete Senkung auf 7% betrifft ausschliesslich Speisen. Getraenke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%. Gastronomen muessen daher bei der Rechnungsstellung sauber zwischen Speisen- und Getraenkeumsaetzen trennen.
Was muessen Gastronomen bei der Umstellung auf 7% zum 1.7.2020 beachten?
Gastronomen muessen ihre Kassensysteme und Rechnungsprogramme so anpassen, dass Speisenumsaetze ab dem 1.7.2020 mit 7% statt 19% ausgewiesen werden. Bei der Trennung zu Getraenken (weiter 19%) ist besondere Sorgfalt geboten, ebenso bei der korrekten Buchung im Rechnungswesen und in der Voranmeldung.