Los hosteleros deben adaptar sus sistemas de caja y programas de facturación para que las ventas de comidas se declaren con un 7 % en lugar del 19 % a partir del 1.7.2020. Se requiere especial cuidado en la separación respecto a las bebidas (que siguen al 19 %), así como en la contabilización correcta y en la declaración previa del IVA.
Actualizado: mayo de 2020
Más sobre el tema en el artículo Aktuelles für Gastronomen: Umsatzsteuersatz auf Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf 7% gesenkt.
Preguntas relacionadas
Welcher Umsatzsteuersatz gilt ab 1.7.2020 auf Speisen in der Gastronomie?
Vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 gilt befristet ein ermaessigter Umsatzsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie. Diese Regelung wurde im Rahmen der Massnahmen zur Bewaeltigung der Corona-Krise beschlossen. Nach Ablauf der Befristung wuerde grundsaetzlich wieder der Regelsteuersatz greifen.
Wie wurden Speisen vor dem 1.7.2020 umsatzsteuerlich behandelt?
Vor dem 1.7.2020 unterlagen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle, also in Restaurant, Cafe oder Bar, dem Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung nach Hause waren dagegen in der Regel mit dem ermaessigten Satz von 7% zu besteuern.
Gilt der ermaessigte Steuersatz auch fuer Getraenke in der Gastronomie?
Nein, die befristete Senkung auf 7% betrifft ausschliesslich Speisen. Getraenke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%. Gastronomen muessen daher bei der Rechnungsstellung sauber zwischen Speisen- und Getraenkeumsaetzen trennen.
Wie lange ist die Umsatzsteuersenkung auf Speisen befristet?
Die Senkung auf 7% gilt fuer einen Zeitraum von einem Jahr, naemlich vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021. Die Befristung wurde politisch diskutiert; teilweise wurde eine laengere Geltungsdauer gefordert, beschlossen wurde jedoch zunaechst nur dieser Einjahreszeitraum.