Pregunta

¿Qué plazos deben respetarse en el procedimiento de devolución del IVA soportado (Vorsteuervergütungsverfahren)?

Para las solicitudes de devolución dentro de la UE rige, por regla general, un plazo hasta el 30 de septiembre del año siguiente. Para terceros países los plazos varían y, con frecuencia, vencen ya el 30 de junio del año siguiente. Se trata de plazos de caducidad: una solicitud presentada fuera de plazo conlleva la pérdida definitiva del derecho a la devolución.

Actualizado: marzo de 2013

Más sobre el tema en el artículo Aktuelle Praxishilfe: Erstattung ausländischer Umsatzsteuer (Vorsteuervergütungsverfahren).

Preguntas relacionadas

  • Was ist das Vorsteuervergütungsverfahren?

    Das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht es Unternehmern, sich im Ausland gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstatten zu lassen. Es greift typischerweise dann, wenn im Ausland keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt wurden und somit kein regulärer Vorsteuerabzug im dortigen Besteuerungsverfahren möglich ist. Anträge werden je nach Land über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder direkt im Ausland gestellt.

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  • Für welche Aufwendungen kann ausländische Umsatzsteuer erstattet werden?

    Typische erstattungsfähige Positionen sind Tank-, Maut-, Mietwagen-, Reparatur-, Hotel-, Telefon- und Messekosten, die im Rahmen einer Geschäftsreise oder unternehmerischen Tätigkeit im Ausland anfallen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen für das eigene Unternehmen verwendet wurden und ordnungsgemäße Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis vorliegen.

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  • Welche Grundvoraussetzungen gelten für die Erstattung ausländischer Vorsteuer?

    Der Antragsteller muss Unternehmer sein und darf im Erstattungsstaat keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben (mit Ausnahme bestimmter Reverse-Charge-Fälle). Die ausländische Umsatzsteuer muss in einer ordnungsgemäßen Rechnung ausgewiesen sein, und es gelten Mindestbeträge sowie Antragsfristen, die je nach Land variieren. Innerhalb der EU erfolgt die Antragstellung elektronisch über das Portal des BZSt.

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